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Strich abwaertsEU-Kommission stärkt geografische Angaben

Durch geografische Angaben wie zum Beispiel „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ oder „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ können Erzeugnisse aus bestimmten Regionen oder mit besonderen Eigenschaften vor Nachahmung oder Betrug geschützt werden. Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ müssen alle Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung - im Herkunftsgebiet stattfinden. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ muss nur eine Produktionsstufe im entsprechenden Gebiet stattfinden. 

Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben vorgelegt, um die Nutzung der Zeichen zu vereinfachen und zu verbreiten:

Verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren: Künftig soll es ein angepasstes Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben geben, unabhängig davon, ob die Antragsteller inner- oder außerhalb der EU ansässig sind.

Verbesserter Online-Schutz: Der neue Rahmen soll den Schutz geografischer Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, optimieren.

Mehr Nachhaltigkeit: Erzeuger sollen künftig in den Produktspezifikationen ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben.

Gestärkte Erzeugervereinigungen: Die Mitgliedstaaten müssen Vereinigungen von Erzeugern, die Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe herstellen, auf deren Antrag anerkennen.

 

Als nächstes werden sich EU-Parlament und EU-Rat zu diesem Überarbeitungsvorschlag positionieren. 

Foto von bepart64 auf Pixabay

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