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Neue EU-Öko-Verordnung

Für Landwirte und Unternehmen der Agrarbranche wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Richtlinien und Verordnungen immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. agromind berät Sie nun auch zur neuen EU-Öko-Verordnung.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue EU-Öko-VO 2018/848 in Kraft. Sie umfasst verschiedene Änderungen in den Bereichen Produktion, Kontrolle und Handel, und beinhaltet Vorgaben und Vorschriften für mehr Umweltschutz, Erhalt der Artenvielfalt sowie der Bodenfruchtbarkeit.

Nach der Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH lassen sich die Anpassungen unter anderem in folgende Bereiche gliedern:

Erweiterung des Geltungsbereiches

  • Aufnahme weiterer landwirtschaftsnaher Erzeugnisse in den Geltungsbereich der Verordnung, darunter insbesondere Bienenwachs, natürliche Gummis und Harze
  • Einführung des Begriffes „Produktionseinheit in Umstellung“, um Bereiche im landwirtschaftlichen Betrieb klarer von solchen abgegrenzt werden, die schon umgestellt oder noch konventionell sind

Biologischer Pflanzenbau

  • Bio-Pflanzen müssen im Freiland sowie im Gewächshaus auf gewachsenem Boden mit Kontakt zum Unterboden wachsen
  • Ausnahme bei Chicorée und Sprossen, sie dürfen weiterhin nach den gängigen Verfahren erzeugt werden
  • Aufzucht von Topfkräutern und Zierpflanzen in Töpfen und Containern weiterhin möglich, sofern diese zusammen mit ihrem Topf bzw. Container an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft werden
  • Schnittlauchtreiberei ist seit dem 1. Januar 2022 wie bisher praktiziert nicht mehr möglich
  • Einführung von neuen präziseren Herkunftsangaben über das verwendete Saat- und Pflanzgut

 

Biologische Tierproduktion

  • Neuaufnahme von Erzeugungsregeln für Kaninchen und Geweihträger in die Verordnung
  • Verpflichtende Einführung einer Datenbank organicXlivestock mit Auflistung aller im Land verfügbaren Bio-Tiere
  • Erhöhung des Futteranteils aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation, ab 2024 wird dieser Prozentsatz auf mindestens 70 Prozent erhöht
  • Weiterhin Zulässigkeit von Futter von betriebseigenen Umstellungsflächen
  • Keine Zulässigkeit mehr von Rindern im Stall ohne Freigeländezugang
  • Feste Bauweise im Außenbereich bei mindestens der Hälfte der Fläche, keine Verwendung von Spaltenböden oder Gitterrosten
  • Zulässigkeit von nur noch zwei weiteren Ebenen bei Volieren
  • Verpflichtendes Vorhandensein von Sitzstangen und erhöhten Sitzebenen in allen Geflügelställen
  • Erstmalige Definition von Auslaufdistanzen für Geflügel
  • Neueinführung von Vorgaben zur Trennung von Stallabteilen bei Herden
  • Verpflichtende Einführung von vollständigen Trennwänden vom Boden bis zur Decke bei Mastgeflügel (außer Masthühnern)
  • Abtrennung der Stallabteile von Legehennen, Junghennen, Bruderhähnen und Masthühnern durch halbgeschlossene Wände, Netze oder Maschendraht

Verarbeitung

  • Geringe Änderungen bei den Positivlisten für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel: Herkunft von E 322 Lecithine, E 410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl und E 422 Glycerin nun auch aus Öko-Produktion
  • Neuzulassung von E 460 Cellulose als Zutat für Gelatine
  • Ausschließlicher Einsatz von natürlichen, aus Lebensmitteln gewonnenen Aromaextrakten und natürlichen Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff bei Bio-Lebensmitteln

 

Etikettierung

  • Zusatz bei der Verwendung des EU-Bio-Logos in Form einer Angabe der Herkunft von Agrarrohstoffen mit dem Namen einer Region zusammen mit dem Namen des Landes anstelle von „EU“ oder „Nicht-EU“, sofern alle Agrarrohstoffe aus der genannten Region stammen
  • Erhöhte Flexibilität bezüglich der Herkunft der Produkte, Produkte mit der Angabe „EU-Landwirtschaft“ dürfen nun statt 2 Prozent sogar 5 Prozent Nicht-EU-Zutaten enthalten

 

Import aus Drittländern

  • Mit der neuen EU-Bio-Verordnung 2018/848 gibt es zwei Importoptionen:
  • die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft oder
  • die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden

Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen zu den Anpassungen! Wir helfen Ihnen gerne, den Überblick zu behalten!

 

Bild von Capri23auto auf Pixabay

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